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Urteil im Sinne der Kunden zu Rückkäufen von Versicherungspolicen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 26. Januar 2010 um 09:21 Uhr

Urteil im Sinne der Kunden zu Rückkäufen von Versicherungspolicen (FTD)

Im Streit um Rückkaufswerte hat ein weiterer Versicherer eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg erklärte Vertragsklauseln der Iduna Leben für unwirksam, wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin mitteilte (Az.: 324 O 1152/07). Nach Angaben der Verbraucherschützer haben Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen mussten, demnach Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert. Davon könnten vor allem Betroffene profitieren, die bislang wenig oder gar nichts bekommen haben ...

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