| Geld zurück von der Versicherung bei überhöhtem Ratenzuschlag? |
|
|
| News - Pressespiegel |
| Mittwoch, den 13. Januar 2010 um 14:06 Uhr |
Geld zurück von der Versicherung bei überhöhtem Ratenzuschlag?(© BR) Kunden, die ihre Verträge statt jährlich in Raten mit Zuschlag zahlen können sich jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen. Alle privaten Versicherungen fallen darunter, Leben-, Sach-, nur die Krankenversicherung nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend die effektiven Jahreszinsen dafür anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern. Wurden Kunden bei Ratenzahlung nicht schriftlich über einen Widerruf belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, heute noch ihren Vertrag zu widerrufen (BGB§355) ... Musterschreiben für Rückforderung: hier |
Kommentar schreiben


