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Arbeitsrecht: Darf man wegen Bagatellvergehen entlassen werden? Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 12. Januar 2010 um 13:05 Uhr

Arbeitsrecht: Darf man wegen Bagatellvergehen entlassen werden?

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht
In der jüngeren Vergangenheit hatten mehrere Fälle von Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für Aufsehen gesorgt: So bestätigten Gerichte unter anderem die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Angestellten wegen entwendeter Pfandbons im Wert von 1,30 Euro. In einem anderen Fall ging es um die Kündigung einer Sekretärin, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet verzehrt hatte oder um die Mitnahme von einigen Maultaschen ...

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