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Montag, den 11. Januar 2010 um 16:13 Uhr |
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BGH zur Unpfändbarkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur VBL-Pflichtversicherung (Anwalt.de)
Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Versicherungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Rentenversicherungsrecht Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung fehlt regelmäßig, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist. Zur Frage ob Arbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum pfändbaren Arbeitseinkommen zu rechnen sind: Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers zu der VBL sind denjenigen Beiträgen gleichzustellen, die unmittelbar auf Grund sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind; sie sind deshalb bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nicht zu berücksichtigen ...
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