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Bei verschwiegenem Suicid-Versuch muss Lebensversicherer nicht zahlen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 11. Januar 2010 um 16:11 Uhr

Bei verschwiegenem Suicid-Versuch muss Lebensversicherer nicht zahlen (LexisNexis)

Wer beim Abschluss eines Vertrages über eine Risikolebensversicherung einen früheren Selbstmordversuch verschweigt, kann im Leistungsfall den Versicherungsschutz verlieren - mit der Folge, dass die im Vertrag Begünstigten leer ausgehen. Das geht aus einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor (OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08-93) ...

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