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Rechtsschutz: Sachverständigenkosten im Bußgeldverfahren Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 14:27 Uhr

Sachverständigenkosten im Bußgeldverfahren sind vom Rechtsschutzversicherer zu erstatten!

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Das AG Saarbrücken hat am 18.08.2009 entschieden, dass die Kosten eines Sachverständigengutachtens, das vom Betroffenen bzw. dessen Anwalt in Auftrag gegeben worden ist, bei einem Bußgeldverfahren vom jeweiligen Rechtsschutzversicherer zu erstatten sind ...

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