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Mittwoch, den 30. Dezember 2009 um 11:06 Uhr |
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Kfz-Haftpflicht: Abrechnung auf Neuwagenbasis (anwalt.de)
Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet: Verkehrsrecht Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt etwa BGH, NJW 2009, 3022) muss sich der Eigentümer eines Neuwagens im Falle von dessen Beschädigung nicht mit der Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten zufrieden geben. Vielmehr kann er unter Umständen auch zur Forderung der in aller Regel höheren Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Neufahrzeugs berechtigt sein. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein ...
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