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VVG-Reform: Stufenvorgaben bei der Quotelung im Schadenfall Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 18. Dezember 2009 um 10:18 Uhr

VVG-Reform: Stufenvorgaben bei der Quotelung im Schadenfall (LexisNexis)

Mit der VVG-Reform wurde bekanntermaßen das Alles-oder-Nichts-Prinzip abgeschafft. Bei einem grob fahrlässigen Mitverschulden des Versicherten an einem Schadenereignis ist der Versicherer inzwischen berechtigt, seine Leistung entsprechend zu kürzen. Nun hat sich mit dem Landgericht Münster erstmalig ein Gericht für Stufen von 0, 25, 50, 75 und 100 % ausgesprochen, auf deren Grundlage dann die Quotelung im Einzelfall vorgenommen werden soll ...

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