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Montag, den 14. Dezember 2009 um 13:53 Uhr |
Verkehrsrecht: Handy am Steuer (Anwalt.de)
Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Das sollte inzwischen jeder wissen: Wer eine Funktion des Mobiltelefons nutzt, während der Motor läuft und sich das Auto nicht in der Garage befindet, erfüllt den Bußgeldtatbestand, der zu 40,00 EUR Geldbuße und einem Punkt in Flensburg führt. Also hilft hier die Ausrede „als Diktiergerät benutzt, die Uhrzeit oder den Kalender abgelesen, den Spritverbrauch ausgerechnet, ..." nicht weiter ...
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