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Teilkasko: Anspruchsverlust durch verspätete Schadensmeldung Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 11. Dezember 2009 um 13:46 Uhr

Teilkasko: Anspruchsverlust durch verspätete Schadensmeldung

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht
Es ist Sache des Versicherungsnehmers nachzuweisen, dass er eine schriftliche Schadensanzeige binnen Wochenfrist abgegeben hat. Dies hat das Amtsgericht (AG) Coburg mit Urteil vom 18.6.2009 (Az. 15 C 378/09) entschieden und damit die Klage eines PKW-Halters abgewiesen, dessen VW Golf Cabrio gestohlen wurde und der nun seine Teilkaskoversicherung in Anspruch nahm ...

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