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Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 08. Dezember 2009 um 11:23 Uhr

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung (Focus)

Nach Beitragserhöhungen, Schadenfällen und Fahrzeugwechsel gibt es ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.
Verlangt die Versicherung mehr Geld, hat der Kunde nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit zum Wechsel des Anbieters. Das gilt auch bei Preiserhöhungen aufgrund der Änderung der Typ- oder Regionalklasseneinstufung. In einigen Fällen ist die Erhöhung der Prämie durch eine bessere Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse verdeckt; das Sonderkündigungsrecht gilt trotzdem ...

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