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Reiserücktrittsversicherung: Wann muss die Versicherung zahlen? Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 08. Dezember 2009 um 11:14 Uhr

Reiserücktrittsversicherung: Wann muss die Versicherung zahlen? (Haufe)

 Der Kläger und seine Ehefrau buchten im Juni 2008 eine vierwöchige Treckingreise nach Nepal. Geplanter Abreisetermin: 16.10.2008. Der Reisepreis in Höhe von 6.790 EUR wurde seitens des Klägers bezahlt. Am 15.10.2008 - einen Tag vor der geplanten Abreise - stornierte der Kläger die Reise aufgrund des kritischen Gesundheitszustandes seines Vaters ...

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