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Mitversicherung von Kindern in der Privathaftpflicht Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 03. Dezember 2009 um 13:42 Uhr

Mitversicherung von Kindern in der Privathaftpflicht (LexisNexis)

Eine Mitversicherung von Kindern über die Privathaftpflichtversicherung eines Elternteils ist in der Regel nicht altersbegrenzt. Vielmehr gilt die Mitversicherung so lange, bis das mitversicherte Kind seine Erstausbildung beendet hat. Wie es sich mit der Erstausbildung bei Kindern verhält, die vor der Aufnahme eines Studiums zunächst eine Bibelschule besucht haben, hat kürzlich das Landgericht Köln geurteilt ...

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