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Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung: Zweite Chance zum Wechsel Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 01. Dezember 2009 um 10:06 Uhr

Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung: Zweite Chance zum Wechsel (Süddeutsche)

München - Nur bis 30. November 2009 konnten Autobesitzer ihrer alten Kfz-Versicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Was aber viele Versicherungskunden nicht wissen: Hebt die Gesellschaft den Beitrag an, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Er hat eine zweite Chance zum Wechsel. Die muss er allerdings rasch ergreifen: Ihm bleibt nur ein Monat Zeit für die Kündigung - dem ADAC zufolge läuft die Zeit von dem Tag an, an dem das Schreiben mit der Beitragserhöhung eintrifft ...

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