Start Presse Kaskoversicherung: Rotlichtverstoß nicht grundsätzlich grob fahrlässig
24 | 05 | 2012
WebFwDienste
Hauptmenü
Vergleiche für Versicherungen                          und Finanzen
Versicherungs-News
Wir haben 139 Gäste online
Kaskoversicherung: Rotlichtverstoß nicht grundsätzlich grob fahrlässig Drucken E-Mail
(0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5)
News - Pressespiegel
Montag, den 23. November 2009 um 11:47 Uhr

Kaskoversicherung: Rotlichtverstoß nicht grundsätzlich grob fahrlässig (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Da hatte jemand an einer großen Kreuzung an der Ampelanlage angehalten, weil sie für ihn Rot zeigte. Auf dem Fahrstreifen neben ihm hielt ein Arbeitskollege mit seinem Fahrzeug, mit dem er sich kurz unterhielt. Als er sich wieder der Straße zuwandte, meinte er, Grünlicht für seine Fahrspur gesehen zu haben und fuhr los. Es kam zum Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden anderen PKW ...

Autoversicherungen im Preis- und Leistungsvergleich

Artikel lesen