| Makler unterliegen der Geheimhaltungspflicht |
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| News - Pressespiegel |
| Montag, den 23. November 2009 um 11:45 Uhr |
Makler unterliegen der Geheimhaltungspflicht (lexisNexis)Nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss stehen Versicherungsmakler in einem Dauerschuldverhältnis zu ihrem Auftraggeber und dürfen die durch ihre Tätigkeit gewonnen Versichertendaten nicht für eigene Zwecke verwenden. Das gilt insbesondere dann, wenn sie damit gegen die Interessen des Auftraggebers arbeiten. Gegen diese Beschränkungen können sie sich nur vor Vertragsabschluss absichern ... |
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