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Makler unterliegen der Geheimhaltungspflicht Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 23. November 2009 um 11:45 Uhr

Makler unterliegen der Geheimhaltungspflicht (lexisNexis)

Nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss stehen Versicherungsmakler in einem Dauerschuldverhältnis zu ihrem Auftraggeber und dürfen die durch ihre Tätigkeit gewonnen Versichertendaten nicht für eigene Zwecke verwenden. Das gilt insbesondere dann, wenn sie damit gegen die Interessen des Auftraggebers arbeiten. Gegen diese Beschränkungen können sie sich nur vor Vertragsabschluss absichern ...

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