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Beihilfe: Begrenzung für Heilpraktiker-Leistungen rechtswidrig Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 20. November 2009 um 10:47 Uhr

Beihilfe: Begrenzung für Heilpraktiker-Leistungen rechtswidrig (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Medizinrecht, Beamtenrecht, Versicherungsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 12. November 2009 entschieden, dass die Begrenzung der Beihilfe für Heilpraktiker-Leistungen rechtswidrig ist. Danach darf der Dienstherr nicht schematisch nur den Mindestsatz des im April 1985 geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker als beihilfefähig anerkennen, wenn dem Beamten Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker entstehen (Az. 2 C 61.08) ...

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