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Montag, den 16. November 2009 um 11:40 Uhr |
Straßenverkehr - wann haften Eltern, wann die Kinder (Anwalt.de)
Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht Mit dem Schadensersatzrechtsänderungsgesetz von 2002 wurden Kinder unter 10 Jahren von jeder Haftung bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen im motorisierten Verkehr freigestellt. Untersuchungen hatten ergeben, dass Kinder frühestens ab dem 10. Lebensjahr in der Lage sind, die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. Eine Verschärfung der Aufsichtspflicht über Kinder bis zu 10 Jahren ist nach überwiegender Meinung mit dieser Regelung nicht verbunden ...
Privathaftpflicht im Preis- und Leistungsvergleich
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