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Private Unfallversicherung muss auch bei altersbedingten Vorschäden ungekürzt leisten Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 12. November 2009 um 13:56 Uhr

Private Unfallversicherung muss auch bei altersbedingten Vorschäden ungekürzt leisten (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Versicherungsrecht, Medizinrecht & Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
Das OLG Celle hat mit seinem Urteil vom 20.8.2009, AZ.: 8 U 10/09 gerade die Rechte der älteren Versicherungsnehmer gestärkt und entschieden, dass eine Kürzung des Anspruchs des Versicherungsnehmers nach § 8 AUB 94 nicht in Betracht kommt, wenn ein alterstypischer normaler Verschleißzustand vorliegt, der die Unfallverletzung begünstigt hat ...

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