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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 11. November 2009 um 15:51 Uhr

Lebensversicherung im Erbfall (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Erbrecht, Versicherungsrecht

Nicht selten wird vom treusorgenden Familienvater eine Lebensversicherung auf sein eigenes Ableben zugunsten der Familie abgeschlossen. Versicherungsnehmer wird zumeist er selbst, während die Versicherungssumme im Versicherungsfall (Tod der versicherten Person, hier: Vater) der bedachten Person (Ehefrau oder Kind) zufließt. Aber hierin besteht unter Umständen auch ein erschaftssteuerlicher Nachteil ...

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