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Versicherung kann nicht zu zügigem Arbeitsstil gezwungen werden Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 02. November 2009 um 13:43 Uhr

Versicherung kann nicht zu zügigem Arbeitsstil gezwungen werden (Haufe)

Nicht wenige Versicherungen spielen bei größereren Schäden auf Zeit - nicht zuletzt, um den Wartenden auf einen Vergleich einzustimmen. Doch anders als die Verwaltung kann eine Versicherung nicht durch Klage gezwungen werden, Tempo zu machen. Dem Geschädigten bleibt nur die Aussicht auf Verzugszinsen und: Nerven bewahren ...

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