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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 29. Oktober 2009 um 16:59 Uhr

Fahrverbot: Alkoholisiertes Fahrradfahren ist anders zu bewerten, als alkoholisiertes Autofahren (Haufe)

Das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge gehört in den Kernbereich der grundrechtlich gewährleisteten Allgemeinen Handlungsfreiheit: Einem betrunkenen Fahrradfahrer kann deshalb nicht nach den gleichen Grundsätzen ein Fahrverbot für Fahrräder erteilt werden, wie einem betrunkenen Kraftfahrer für das Auto ...

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