| Außendienstler können Arbeitszimmer dem Fiskus in Rechnung stellen |
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| News - Pressespiegel |
| Freitag, den 09. Oktober 2009 um 09:47 Uhr |
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Außendienstler können Arbeitszimmer dem Fiskus in Rechnung stellen 09.10.2009 - Wer ein häusliches Arbeitszimmer benötigt, obwohl es nicht im Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit steht, kann neuerdings wieder die Kosten hierfür von der Steuer absetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 6. Oktober die Finanzämter angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben (Gz: IV A 3 - S 0623/09/10001). In schönstem Beamtendeutsch wird damit gesagt, dass vorerst die Kosten wieder abzugsfähig sind ... |
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