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Die Versicherungsleistung erhält, wer den Versicherungsschein in der Hand hat Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 06. Oktober 2009 um 12:33 Uhr

Die Versicherungsleistung erhält, wer den Versicherungsschein in der Hand hat (Haufe)

Wer seinen Versicherungsschein aus der Hand gibt, riskiert, dass die Versicherung an den nicht berechtigten Papierinhaber leistet. Dem Berechtigten stehen dann keinerlei Regressansprüche gegenüber der Versicherung zu, sie kann auf Vorlage des Versicherungsscheins befreiend leisten ...

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