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Falschparker auf Privatgrundstücken müssen Abschleppkosten tragen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 30. September 2009 um 14:25 Uhr

Falschparker auf Privatgrundstücken müssen Abschleppkosten tragen (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Nahezu jeder, der über einen eigenen oder gemieteten Stellplatz verfügt, hat einmal feststellen müssen, dass der Abstellplatz durch ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug belegt ist. Neben der verständlichen Verärgerung steht der Stellplatzbesitzer machtlos der für ihn zunächst nicht zu ändernden Situation gegenüber. Die Beauftragung eines Abschleppunternehmers scheiterte regelmäßig an der unklaren Frage, wer denn letzten Endes für die dabei entstehenden Kosten aufzukommen hat ...

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