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BAG bestätigt: Zillmerung in der bAV zulässig Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 28. September 2009 um 13:27 Uhr

BAG bestätigt: Zillmerung in der bAV zulässig (Versicherungsmagazin)

28.09.2009 - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass gezillmerte Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) keine unangemessene Benachteiligung darstellen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter über die Folgen der Zillmerung zutreffend und umfassend informiert bzw. sicherstellt, dass der bAV-Versicherer die Informations- und Beratungspflichten vor Vertragsabschluss erfüllt und dokumentiert. Das teilte die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) mit ...

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