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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 16. September 2009 um 13:12 Uhr

Haftungsprivileg von Kindern im Straßenverkehr (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Nach § 828 Abs. 2 BGB sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für einen Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich, sofern sie nicht vorsätzlich gehandelt haben ...

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