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News - Pressespiegel
Freitag, den 11. September 2009 um 08:57 Uhr

Wettbewerbsverstöße von Versicherungsvertretern lohnen sich nicht (mehr) (LexisNexis)

Wettbewerbsverstöße von Versicherungsvertretern und deren Folgen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Der BGH hat nun dafür gesorgt, dass Makler, die von einem Konkurrenzverstoß durch einen Ausschließlichkeitsvermittler betroffen sind, ihre Schadenersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns leichter durchsetzen können. Vertreter sollten sich daher in Zukunft nicht mehr darauf verlassen, dass der Umgangene seinen Schaden nicht darlegen kann ...

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