| Keine Erstattungspflicht für Laser-OP gegen Fehlsichtigkeit bei privater Krankenversicherung |
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| News - Pressespiegel |
| Samstag, den 05. September 2009 um 09:35 Uhr |
Keine Erstattungspflicht für Laser-OP gegen Fehlsichtigkeit bei privater Krankenversicherung (LexisNexis)Privat Krankenversicherte, die an einer Fehlsichtigkeit leiden und diese mittels einer Laser-Behandlung korrigieren lassen, haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegen ihren PKV-Versicherer - jedenfalls dann, wenn die Fehlsichtigkeit auch durch das Tragen einer Brille ausgeglichen werden kann. Das geht aus einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung des Amtsgerichts München hervor (AG München - 112 C 25016/08) ... |
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