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Recht: Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 04. September 2009 um 09:29 Uhr

Recht: Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Gemäß § 11 Nr. 2 AKB liegt bei einem Schaden, der durch ein zweites eigenes Fahrzeug am Erstfahrzeug verursacht worden ist, kein Anspruch auf Schadenersatz. Hier liegt ein Haftungsausschluss vor ...

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