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Sturz durch ungeschickte Eigenbewegung ist kein Unfall im Sinne der Unfallversicherung Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 03. September 2009 um 08:11 Uhr

Sturz durch ungeschickte Eigenbewegung ist kein Unfall im Sinne der Unfallversicherung (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht, Versicherungsrecht
Ein bloßes Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz nur infolge einer ungeschickten Eigenbewegung stellen mangels irregulären Zustandes der Außenwelt keinen Unfall dar und führen somit nicht zur Eintrittspflicht des Unfallversicherers ...

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