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Fiktive Schadenabrechnung: UPE-Aufschläge auch bei Abrechnung auf Gutachterbasis Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 31. August 2009 um 07:24 Uhr

Fiktive Schadenabrechnung: UPE-Aufschläge auch bei Abrechnung auf Gutachterbasis (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Zivilrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
LG Coburg; Hinweisverfügung vom 18.06.2009 und Beschluss vom 31.07.2009, rechtskräftig

Danach gilt: Wer seinen Schaden nach einem Verkehrsunfall fiktiv abrechnet, kann dennoch die so genannten "UPE-Aufschläge" (Aufschläge auf Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) ersetzt verlangen. Dies gilt nach Ansicht des Coburger Landgerichts zumindest dann, wenn die Aufschläge in seiner Region üblicherweise erhoben werden. Der Aufschlag kann nach Angaben des LG durchaus 20 Prozent betragen ...

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