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Unfallversicherung: Anspruch zeitlich befristet Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 25. August 2009 um 08:09 Uhr

Unfallversicherung: Anspruch zeitlich befristet (Süddeutsche)

"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." Ob Gorbatschow diesen Satz wirklich so gesagt hat, ist umstritten. Doch das ist eigentlich auch egal, denn der Spruch bringt viele Situationen aus dem Alltag perfekt auf den Punkt. So auch die eines Münchners, der das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen nicht richtig gelesen und deshalb zu spät gehandelt hat ...

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