| Schadenregulierung liegt im Ermessen der Versicherung |
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| News - Pressespiegel |
| Freitag, den 21. August 2009 um 07:09 Uhr |
Schadenregulierung liegt im Ermessen der Versicherung (Focus)Für Schadensersatzansprüche bei Autounfällen aufzukommen, liegt im Ermessen der Versicherung. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden. Im verhandelten Fall ist die Versicherungsnehmerin mit ihrem Pkw auf ein bremsendes Taxi aufgefahren. Die Fahrerin hielt sich für unschuldig. Der Schaden wurde trotzdem von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, und die Prämie der Versicherten hochgeschraubt ... |
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