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Rentenversicherung: Enkel hat Anspruch auf Halbwaisenrente Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 20. August 2009 um 10:58 Uhr

Rentenversicherung: Enkel hat Anspruch auf Halbwaisenrente (Haufe)

Enkel haben ebenso wie Kinder einen Anspruch auf Halbwaisenrente aus der Versicherung eines Großelternteils, wenn sie in dessen Haushalt aufgenommen oder von ihm überwiegend unterhalten wurden und die minderjährigen Eltern noch keinen eigenen Haushalt führen. Entscheidend ist, dass der Versicherte mehr als die Hälfte zum Lebensunterhalt seines Enkels beigetragen hat ...

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