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Hausratversicherer müssen nicht zwingend auf Erfordernis einer Stehlgutliste hinweisen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 19. August 2009 um 10:15 Uhr

Urteil: Hausratversicherer müssen nicht zwingend auf Erfordernis einer Stehlgutliste hinweisen (LexisNexis)

Hausratversicherer müssen Versicherte im Schadenfall durch einen Einbruch nicht darauf hinweisen, dass diese unverzüglich eine Stehlgutliste vorlegen müssen, um nicht den Anspruch auf Ersatz des Schadens zu verlieren - jedenfalls dann nicht, wenn der Versicherte diese Information bereits bei der Meldung des Einbruchs von der Polizei erhalten hat. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil entschieden ...

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