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Kfz-Versicherung: Kosten für Besitzbescheinigung sind vom Gegner zu tragen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 10. August 2009 um 15:54 Uhr

Kfz-Versicherung: Kosten für Besitzbescheinigung sind vom Gegner zu tragen! (Anwalt.de)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Die beklagte gegnerische Haftpflichtversicherung hat die Kosten für die Besitzbescheinigung zu tragen, denn auch die Gutachterkosten für die Besitzbescheinigung sind zu Schaden zu zählen!

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