| Bei Versicherungs-Obliegenheiten auf „Nummer sicher“ gehen |
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| News - Pressespiegel |
| Mittwoch, den 12. August 2009 um 15:41 Uhr |
Bei Versicherungs-Obliegenheiten auf „Nummer sicher“ gehen (Haufe)Grundsätzlich muss der Versicherer die Verletzung von Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer beweisen. Hat ein Kfz-Haftpflichtversicherer einen Versicherungsnehmer aber nachweislich mehrmals aufgefordert, ihm nach einem Verkehrsunfall ein ausgefülltes Schadensformular zu übersenden, muss der Versicherungsnehmer den Nachweis führen, dieser Obliegenheit nachgekommen zu sein ... |
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