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Bei Versicherungs-Obliegenheiten auf „Nummer sicher“ gehen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 12. August 2009 um 15:41 Uhr

Bei Versicherungs-Obliegenheiten auf „Nummer sicher“ gehen (Haufe)

Grundsätzlich muss der Versicherer die Verletzung von Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer beweisen. Hat ein Kfz-Haftpflichtversicherer einen Versicherungsnehmer aber nachweislich mehrmals aufgefordert, ihm nach einem Verkehrsunfall ein ausgefülltes Schadensformular zu übersenden, muss der Versicherungsnehmer den Nachweis führen, dieser Obliegenheit nachgekommen zu sein ...

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