Start Presse Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall unterliegt der Erbschaftsteuer
24 | 05 | 2012
WebFwDienste
Hauptmenü
Vergleiche für Versicherungen                          und Finanzen
Versicherungs-News
Wir haben 44 Gäste online
Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall unterliegt der Erbschaftsteuer Drucken E-Mail
(0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5)
News - Pressespiegel
Montag, den 13. Juli 2009 um 11:00 Uhr

Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall unterliegt der Erbschaftsteuer (Welt Online)

Das bekräftigte das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem neuen Entscheid und stellte klar, dass das auch für Beträge aus Unterhaltszahlungen gilt. Nach dem Richterspruch entfällt die Steuerpflicht nur dann, wenn der durch die Versicherung Begünstigte die Versicherungsbeiträge wirklich aus eigener Tasche gezahlt hat ...

Artikel lesen