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News - Pressespiegel
Montag, den 13. Juli 2009 um 10:50 Uhr

Falschangaben nach Auto-Unfall kosten Versicherungsschutz (LexisNexis)

Lügen haben nicht nur kurze Beine, sondern im Schadenfall unter Umständen auch keinen Leistungsanspruch gegen ihren Versicherer. Das gilt jedenfalls bei Kfz-Versicherungen, wenn der Versicherte nach einem selbstverschuldeten Unfall falsche Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit macht. Dies hat das Oberlandesgericht Saarland in einem kürzlich bekannt gewordenen Rechtsstreit entschieden ...

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