| Zum sicheren Umgang mit Valet-Parking |
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| News - Pressespiegel |
| Donnerstag, den 02. Juli 2009 um 11:09 Uhr |
Zum sicheren Umgang mit Valet-Parking
Dieser parkt den Wagen auf dem Firmengelände oder in einem nahe gelegenen Parkhaus. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub wird das Auto wieder am Terminal vorgefahren. Lästige Parkplatzsuche unter Zeitdruck entfällt. Ein toller Service - doch manch einer hat ein flaues Gefühl im Magen, wenn er zum ersten Mal einer fremden Person das geliebte Auto überlässt. Wer ein paar Vorsichtsregeln einhält, kann diesen Service jedoch bedenkenlos nutzen, teilt die AXA Versicherung mit. Urlaub zu Ende, Wagen wegManch einer fürchtet, der Wagen könne gar vom Abholer gestohlen werden. "Das wäre ein klassischer Fall von Unterschlagung", erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen bei AXA. "Das kommt zwar selten vor, stellt aber tatsächlich eine Gefahr dar. Denn unterschlägt das Fahrzeug derjenige, dem es zum Gebrauch überlassen wurde, kommt auch die Kaskoversicherung nicht für den Schaden auf. Lediglich in wenigen Spitzenprodukten - wie dem Baustein optimum plus von AXA - sind solche Schäden versichert." Und auch wer diesen Versicherungsschutz besitzt, sollte Sorgfalt walten lassen und sich Buchungsbestätigung sowie einen Ausweis vom Valet-Parking-Mitarbeiter zeigen lassen. Dann kann er sich auch darauf verlassen, dass die Versicherung den Schaden ersetzt. Auch der Dienstleister sollte versichert seinDoch in vielen Fällen müssen Autofahrer gar nicht ihre eigene Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. Wird das Fahrzeug vom Gelände des Dienstleisters gestohlen, verursacht ein Mitarbeiter während der Fahrt zum Parkgelände einen Unfall oder wird das Fahrzeug in der Obhut des Unternehmens beschädigt, sollte hierfür die Versicherung des Dienstleisters aufkommen.
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