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Hausratversicherung: BGH verschärft die Belehrungspflichten des Versicherers bei Stehlgutliste! Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 30. Juni 2009 um 09:42 Uhr

Hausratversicherung: BGH verschärft die Belehrungspflichten des Versicherers bei Stehlgutliste! (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Die Versicherung kann sich nicht auf ihre Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit nach § 21 Nr. 1 c VHB berufen, wenn sie den Versicherungsnehmer nicht darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste auch bei der Polizei einzureichen ist. Die Versicherung ist aufgrund überlegener Sach- und Rechtskenntnis dazu verpflichtet!

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