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Kündigung der Bestandscourtage nur im Ausnahmefall Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 29. Juni 2009 um 08:22 Uhr

Kündigung der Bestandscourtage nur im Ausnahmefall (LexisNexis)

Wer als Versicherungsvermittler unter die Alte-Hasen-Regelung fiel und sich nicht bis Ende März die Zulassung zum Vermittler besorgt hat, muss um seine Courtage für das Neugeschäft fürchten. Die Bestandsprovision steht ihm dagegen weiter zu, sofern er sich nicht schwerwiegende Verletzungen seiner Treupflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer zuschulden kommen lässt ...

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