| Werbeanrufe nur mit vorheriger Einwilligung |
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| News - Pressespiegel |
| Montag, den 22. Juni 2009 um 13:49 Uhr |
Werbeanrufe nur mit vorheriger Einwilligung (Haufe)Eine Klausel bei Abschluss, beispielsweise eines Versicherungsantrags, mit der der Kunde in Werbung per Telefon und Fax einwilligt, reicht nicht aus, um Werbeanrufe zu rechtfertigen, so das Landgericht Hamburg ... |
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