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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 17. Juni 2009 um 07:19 Uhr

Wechsel in die private Kasse durch Anwartschaft offenhalten (Mitteldeutsche Zeitung)

Welchen Tarif sie auch wählen: Wer privat krankenversichert ist, hat in der Regel die Möglichkeit der sogenannten Anwartschaft. Die Möglichkeit einer Anwartschaft besteht dann, wenn jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, sich die Rückkehr in den alten Vertrag aber offen halten möchte. Für Angestellte kann das sinnvoll sein, wenn sie arbeitslos werden und von der privaten in die gesetzliche Kasse wechseln ...

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