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Versicherer müssen bei Meldungen an die AVAD Vorsicht walten lassen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 12. Juni 2009 um 06:56 Uhr

Versicherer müssen bei Meldungen an die AVAD Vorsicht walten lassen (Versicherungsmagazin)

Meldungen an die Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassen-Außendienst und Versicherungsmakler in Deutschland (AVAD) sind unzulässig, wenn sie lediglich auf einem Verdacht beruhen. Das stellte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz mit Urteil vom 6. Mai 2009 fest (Az: 5 U 155/08 – rechtskräftig) ...

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