| Bei Reiseunfällen muss Krankenversicherung Fristen einhalten |
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| News - Pressespiegel |
| Donnerstag, den 11. Juni 2009 um 08:00 Uhr |
Bei Reiseunfällen muss Krankenversicherung Fristen einhalten (Welt Online)Krankenversicherungen können bei einem Reiseunfall nicht nach der gesetzlichen Einmonatsfrist Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: Xa ZR 99/06). Dies gelte auch dann, wenn der Reisende eigene Ansprüche, die nicht auf den Sozialversicherungsträger übergegangen seien, bereits angemeldet hat oder solche Ansprüche vom Reiseveranstalter anerkannt wurden ... |
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