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Bei Reiseunfällen muss Krankenversicherung Fristen einhalten Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 11. Juni 2009 um 08:00 Uhr

Bei Reiseunfällen muss Krankenversicherung Fristen einhalten (Welt Online)

Krankenversicherungen können bei einem Reiseunfall nicht nach der gesetzlichen Einmonatsfrist Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: Xa ZR 99/06). Dies gelte auch dann, wenn der Reisende eigene Ansprüche, die nicht auf den Sozialversicherungsträger übergegangen seien, bereits angemeldet hat oder solche Ansprüche vom Reiseveranstalter anerkannt wurden ...

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