| Kfz-Versicherer muss nur tatsächlich angefallene Umsatzsteuer ersetzen |
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| News - Pressespiegel |
| Montag, den 08. Juni 2009 um 08:08 Uhr |
Kfz-Versicherer muss nur tatsächlich angefallene Umsatzsteuer ersetzen (Haufe)Eine Regelung zur Kfz-Kaskoversicherung, wonach der Versicherer die Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, ist nach Auffassung des OLG Saarbrücken (Urteil v. 28.1.2009 – 5 U 278/08-36) eindeutig und wirksam ... |
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