| Betriebshaftpflichtversicherung: „Pfusch am Bau“ ist nicht versichert |
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| News - Pressespiegel |
| Sonntag, den 31. Mai 2009 um 15:41 Uhr |
Betriebshaftpflichtversicherung: „Pfusch am Bau“ ist nicht versichert (Haufe)Ein Unternehmer, der die Errichtung eines gesamten Kellers schuldet, kann bei von ihm verursachten Schäden am Gewerk nicht mit dem Eintritt seiner Haftpflichtversicherung rechnen, hat das OLG Karlsruhe entschieden ... |
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