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Vorsicht bei Auftragserteilung an Werkstatt Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 28. Mai 2009 um 07:19 Uhr

Vorsicht bei Auftragserteilung an Werkstatt! (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht
Wer sein nach einem Unfall beschädigtes Fahrzeug einer Reparaturwerkstatt übergibt und dieser einen Auftrag erteilt "Versicherung Gutachten erstellen, Schaden beheben", riskiert, dass die Werkstatt das Auto ohne Rückfrage repariert, wenn der Gutachter keinen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt ...

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